Willkommen bei Verkehrspsychologie Graber
Wenn begründete Zweifel an der Fahreignung einer Person auftreten, muss durch die zuständige Behörde eine Untersuchung der Fahreignung angeordnet werden. Führerausweis und Lernfahrausweis müssen unter bestimmten Umständen vorsorglich entzogen oder annulliert werden. Wenn Sie sich in der Situation befinden, dass Sie ein verkehrspsychologisches Gutachten benötigen, um den Fahrausweis zurückzuerhalten, stehe ich Ihnen als anerkannte und unabhängige Fachperson für die Einschätzung der Fahreignung zur Verfügung.

Verkehrspsychologische Gutachten

Im Wesentlichen wird zwischen zwei Formen psychologischer Fahreignungsabklärungen unterschieden. Die Untersuchung der kognitiven Fahreignung und diejenige der sogenannt «charakterlichen» Fahreignung.

Bei der Abklärung der kognitiven Fahreignung geht es um die Leistungsfähigkeit hinsichtlich Hirnfunktionen, die im zum Fahren wichtig sind. Beispielsweise Konzentration, Aufmerksamkeit, visuelle Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit. Diese Fähigkeiten werden anhand von computergestützten Tests untersucht. Es geht darum, sicherzustellen, dass die betroffene Person von den Anforderungen des Strassenverkehrs nicht überfordert ist.

Die Untersuchung der «charakterlichen» Fahreignung dreht es sich um die Frage, ob die betroffene Person bereit und in der Lage ist, sich in Zukunft ausreichend an die Vorschriften zu halten oder ob ihr dies derzeit aufgrund bestimmter Einstellungen und Persönlichkeitsmerkmale nicht möglich ist. Nachdem es zuvor zu Auffälligkeiten im Strassenverkehr gekommen ist, soll mittels eines Gutachtens eine Prognose über die Rückfallwahrscheinlichkeit gestellt werden. Bei diesen Abklärungen liegt der Schwerpunkt auf einem Interview mit Schwerpunkt auf dem Fahrverhalten. Zudem können standardisierte Fragebögen und Leistungstests zum Einsatz kommen.

In einigen Fällen erfolgen psychologische Begutachtungen auch in Kombination mit einer verkehrsmedizinischen Abklärung. Falls Sie nicht sicher sind, welche Abklärung Sie genau benötigen oder wie Sie vorgehen müssen, nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Ich berate Sie gerne.

Anmeldung

Nehmen Sie telefonisch, per Mail oder mit dem Onlineformular Kontakt zur mir auf. Ich bespreche anschliessend mit Ihnen, welche Abklärung Sie benötigen, erkläre Ihnen Ablauf und Inhalt der Untersuchung, sowie welche Kosten auf Sie zukommen. Gerne beantworte ich alle Ihre offenen Fragen. Nach der Auftragserteilung erhalten Sie die Rechnung zur Begleichung des Begutachtungshonorars. Sobald der Betrag beglichen ist, kann ich Ihre Akten bei dem zuständigen Strassenverkehrsamt anfordern und mit Ihnen den definitiven Untersuchungstermin vereinbaren. Die Preise für ein verkehrspsychologisches Gutachten bewegen sich je nach Untersuchungsanlass in der Regel zwischen 550 und 1450 Franken.

Vorbereitung und Ablauf der Untersuchung

Es kann für Sie von Vorteil sein, wenn Sie sich vor der Begutachtung mit den Gründen für die Probleme im Strassenverkehr auseinandersetzen und am Untersuchungstermin möglichst genau erklären können, welche Gedanken Sie sich dazu gemacht haben. Sie sollten am Tag der Untersuchung nicht in Ihrer üblichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt sein (bspw. durch akute Erkrankung, Übermüdung, Substanzkonsum), insbesondere bei Leistungsabklärungen. Ansonsten sollte ein neues Untersuchungsdatum vereinbart werden. Bitte teilen Sie Absagen oder Verspätungen möglichst frühzeitig mit. Die Untersuchung dauert je nach Anlass und Vorgeschichte zwischen 1,5 und 3 Stunden. Das fertige Gutachten wird der zuständigen Behörde (Strassenverkehrsamt, Staatsanwaltschaft) innerhalb weniger Wochen zugestellt, worauf Sie den definitiven Entscheid erhalten. Sie haben ebenfalls Anspruch auf eine Kopie des Berichtes.

Beurteilung

Falls die Beurteilung positiv ausfällt, die Sperrfrist aus dem Administrativverfahren abgelaufen ist und keine weiteren Untersuchungen offen sind, können Sie den Führerausweis zurückerhalten bzw. einen neuen Lernfahrausweis beantragen. Sollte eine negative Beurteilung erfolgen, werden nach Möglichkeit geeignete Massnahmen zur Wiederherstellung der Fahreignung empfohlen. Beispielsweise einen Nachschulungskurs, eine Verkehrstherapie oder ein kognitives Training. In diesem Fall muss zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Begutachtung erfolgen.

Kontaktieren Sie mich

Möchten Sie sich zu einer verkehrspsychologischen Begutachtung anmelden oder benötigen Sie weitere Informationen dazu? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf. Ich berate Sie gerne.